tisdag 12 januari 2010

2010-01-12

Ett viktigt uttalande från WFU ang silver på Burma
http://www.burmese-cats-alliance.com/Bilder/Vereine_Clubs/Aktuelles_Silbervarianten_WFU.pdf

Burma in „Silbervarianten“
Aufgrund der aktuellen Lage und Ereignissen auch aus der Vergangenheit haben wir als W*F*U folgendes zu veröffentlichen:

In den uns angeschlossenen Vereinen ist die Burma in Varianten des Silbers nicht anerkannt und wird beim Richten deshalb dementsprechend behandelt (kein CAC-Status!). Wir werden sie auch in Zukunft nicht anerkennen, und zwar aus den nachstehenden Gründen.

Es kann nicht angehen, dass jahrelange züchterische Arbeit durch einige zunichte gemacht und eine Rasse, die für ihre speziellen Farbnuancen beliebt ist und mit ausgezeichneten Tieren gemäß dem Standard existiert, wieder zu den ihren Anfängen zurückgeworfen oder total verändert wird.

- Zu viele Probleme (Veränderungen) in Bezug auf die Fellfarbe gehen mit der Einkreuzung des Silbers einher.

- Es existiert die Asian, bei der die Silbervarianten erlaubt sind, und die dem Standard der Burma entspricht.

- Es existiert zusätzlich eine „Silbervariante“ in Form der Burmilla, wobei die Burma eigens zu diesem Zweck mit Persern (Chinchilla) gekreuzt und weitergezüchtet wurde.

Und wem das an Auswahl nicht genug ist, der kann sich eine andere Rasse wählen, bei der Silber gemäß Standard erlaubt ist: die wunderschöne Egyptian Mau, die Britisch Kurzhaar, die OKH, die Rex-Familie, um nur einige Beispiele zu nennen.

Es muss nicht sein, dass aus kommerziellen oder anderen eigennützigen Gründen wieder einmal eine Farbe „produziert“ wird, nur weil einige meinen, sich über den bestehenden Standard hinwegsetzen zu können. Weiterentwicklung ist nützlich, aber nur, wenn es dem Wohl der Rasse dient und sie vorwärts bringt, nicht aber sie zurückwirft.

Als Züchter sollte man sich über sein Zuchtziel im klaren sein. Und das kann nicht sein, eine bestehende, wunderschöne und standardgemäße Rasse in ein Kuddelmuddel von Farbformen zu verändern, dass es auch den Richtern unmöglich macht, korrekt zu richten – nämlich gemäß Standard - sondern gemäß „Gutdünken“.

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